Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft als Sonderrecht des Zivilrechts die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Dazu gehört beispielsweise:
• Arbeitnehmerüberlassungsrecht
• Arbeitsförderungsrecht
• Arbeitsschutz
• Arbeitsrecht Arbeiter und Angestellte, BAT
• Beamtenrecht
• Betriebliche
Alterversorgung
• Betriebsverfassungsrecht
• Kündigungsschutzrecht
• Personalvertretungsrecht
• Sozialplan
• Tarifvertragsrecht
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