Markus Rauh, GEB. 1981

Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und Referendariat im OLG-Bezirk Nürnberg. Stationen waren unter anderem eine zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei in Schwabach und das Bayerische Verwaltungsgericht Ansbach.
Erfolgreicher Abschluss des Zweiten Juristischen Staatsexamens 2009 und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft 2010.
Im Bereich des Arbeitsrechts und Steuerrechts hat er den Fachanwaltslehrgang abgeschlossen.
Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind neben dem allgemeinen Zivilrecht das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, das Verwaltungsrecht und das Steuerrecht.
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